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   BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05   

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BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05 (https://dejure.org/2009,38021)
BPatG, Entscheidung vom 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05 (https://dejure.org/2009,38021)
BPatG, Entscheidung vom 06. April 2009 - 15 W (pat) 353/05 (https://dejure.org/2009,38021)
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  • BGH, 17.01.1980 - X ZB 4/79

    Terephthalsäure

    Auszug aus BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Bezüglich der Zulässigkeit der Berücksichtigung des Inhalts einer in einer Vorveröffentlichung in Bezug genommenen weiteren Druckschrift wird auf die Entscheidung "Terephthalsäure" des Bundesgerichtshofs hingewiesen (BGH GRUR 1980, 283 - Terephthalsäure).

    Vielmehr ist entscheidend, dass die Druckschrift (19) alle erforderlichen Verfahrensschritte enthält, die es dem Fachmann ermöglichen, danach zu arbeiten (vgl. hierzu BGH GRUR 1980, 283 - Terephthalsäure; BGH GRUR 1978, 696 - alpha-Aminobenzylpenicillin).

    Darüber hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem Inhalt der Frage der Rechtsbeschwerde bereits ausführlich Stellung genommen (vgl. hierzu BGH GRUR 1980, 283 - Terephthalsäure; BGH GRUR 1978, 696 - alpha-Aminobenzylpenicillin).

  • BGH, 30.05.1978 - X ZR 16/76
    Auszug aus BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Vielmehr ist entscheidend, dass die Druckschrift (19) alle erforderlichen Verfahrensschritte enthält, die es dem Fachmann ermöglichen, danach zu arbeiten (vgl. hierzu BGH GRUR 1980, 283 - Terephthalsäure; BGH GRUR 1978, 696 - alpha-Aminobenzylpenicillin).

    Darüber hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem Inhalt der Frage der Rechtsbeschwerde bereits ausführlich Stellung genommen (vgl. hierzu BGH GRUR 1980, 283 - Terephthalsäure; BGH GRUR 1978, 696 - alpha-Aminobenzylpenicillin).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Nach dem allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz der perpetuatio fori (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) besteht eine einmal begründete gerichtliche Zuständigkeit vielmehr fort, solange der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt hat (BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; bestätigt durch: BGH GRUR 2009, 184 - Ventilsteuerung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Es bestehen weder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 3 PatG (BGH GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren I), noch berührt die Aufhebung der Bestimmung ihre Geltung für alle bereits tatbestandlich erfassten Fälle (BPatG 19 W (pat) 344/04 und 23 W (pat) 313/03).
  • BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08

    Ventilsteuerung

    Auszug aus BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Nach dem allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz der perpetuatio fori (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) besteht eine einmal begründete gerichtliche Zuständigkeit vielmehr fort, solange der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt hat (BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; bestätigt durch: BGH GRUR 2009, 184 - Ventilsteuerung).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Auf die übrigen Patentansprüche brauchte bei dieser Sachlage nicht gesondert eingegangen zu werden (BGH v. 27. Juni 2007 - C ZB 6/05, Informationsübermittlungsverfahren II; Fortführung von BGH v. 26. September 1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, Elektrisches Speicherheizgerät).
  • BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03
    Auszug aus BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Es bestehen weder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 3 PatG (BGH GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren I), noch berührt die Aufhebung der Bestimmung ihre Geltung für alle bereits tatbestandlich erfassten Fälle (BPatG 19 W (pat) 344/04 und 23 W (pat) 313/03).
  • BPatG, 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04
    Auszug aus BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Es bestehen weder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 3 PatG (BGH GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren I), noch berührt die Aufhebung der Bestimmung ihre Geltung für alle bereits tatbestandlich erfassten Fälle (BPatG 19 W (pat) 344/04 und 23 W (pat) 313/03).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Des Weiteren hat die Patentinhaberin mit Schriftsatz vom 8. Januar 2009 beantragt, den Verhandlungstermin vom 15. Januar 2009 zu verschieben und einen neuen Termin erst dann anzuberaumen, wenn die schriftliche Begründung des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs in der Sache X ZR 89/07 "Olanzapin" vorliegt.
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